D-439
Informationen zur Altölverordnung
Das Öl gehört nach Gebrauch in eine Altölannahmestelle! Unsachgemäße Beseitigung von Altöl gefährdet die Umwelt! Jede Beimischung von Fremdstoffen wie Lösemitteln, Brems -und Kühflüssigkeiten ist verboten!
Sind Sie Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, können Sie Altöl in der maximal bei uns erworbenen Menge wieder kostenlos bei unserem Vertragspartner Rektol GmbH & Co. KG, Am Kniep 2, 34497 Korbach, Deutschland, während der normalen Geschäftszeiten von Mo. - Fr. in der Zeit von 8:00 Uhr bis 17:00 Uhr abgeben bzw. einschicken . Das gilt sinngemäß auch für Ölfilter und beim Ölwechsel regelmäßig anfallende ölhaltige Abfälle. Wenn Sie derartige Abfälle oder Altöle zu uns einschicken beachten Sie bitte die Transportvorschriften, Altöll gilt als Gefahrgut! Achten Sie auf eine auslaufsichere Verpackung und gesonderte Kennzeichnung als Gefahrgut. Sie tragen die kompletten Rücksendekosten einschließlich event. anfallender Zusatzkosten für Gefahrguttransporte. Die Rücknahme von gebrauchten Verkaufs-, Um- und Transportverpackungen gemäß § 8 Verpackungsverordnung ist ebenfalls an obiger Adresse möglich oder an einer Rücknahmestelle der GVÖ (www.gvoe.de) gewährleistet. Der Käufer verpflichtet sich für eine umweltgerechte Entsorgung des Altöls und der entleerten Gebinde Sorge zu tragen. Sind Sie Unternehmer, benennen wir Ihnen gerne eine Annahmestelle in Ihrer Nähe .
Zur weiteren Klärung der Rückgabe können Sie sich gern mit dem Vertragsunternehmen oder uns in Verbindung setzen: Rektol GmbH & Co. KG, Am Kniep 2, 34497 Korbach · Deutschland, E-Mail: info@rektol-klassik.de, Telefon: 056 31 / 95 30-0 oder Traktorenersatzteile.de, Alte Brennerei 8, 16269 Wriezen, info@traktorenersatzteile.de, Telefon: 033456 729629
Weitere Hinweise zur Altölverordnung finden Sie beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit. (http://www.bmu.de )